Unzählige Anbieter von Versicherungen haben sich mittlerweile auf den Bereich Auslandskrankenversicherung spezialisiert und bieten verschiedenen Gruppierungen maßgeschneiderte Versicherungspakete an. Demnach zahlen Studenten für die Dauer ihres Auslandssemesters andere Beiträge als Urlauber, die sich nur für zwei oder drei Wochen eine Auszeit vom stressigen Berufsalltag gönnen wollen. Geschäftsleute, die Kunden im Ausland betreuen müssen und daher viele Reisen antreten, müssen sich ebenfalls um einen Versicherungsschutz bemühen, der ihnen im Notfall eine Absicherung gegen hohe Behandlungskosten bietet. Dazu gehören zum Beispiel Arztkosten, die im Ausland für Sie als Privatpatient erheblich höher sind als in Deutschland. Neben den immer zu entrichtenden Arztkosten können je nach Verletzungsart und Unfallgrad zusätzliche Krankenhauskosten auf Sie zukommen. Ohne ausreichende Auslandskrankenversicherung müssen Sie im Ernstfall diese Kosten vor Ort selbst tragen, da Ihre gesetzliche Krankenkasse in Deutschland derartige Kosten nicht übernimmt oder nur zu einem bestimmten Anteil trägt. Click here to read more.. »
Reisekrankenversicherung für Schengen-Visa
Manchmal werden uns Fragen bezüglich des Schengen-Visa und der erforderlichen Reisekrankenversicherung gestellt.
In vielen Fällen ist die reisende Person in der Altersgruppe zwischen 20 und 30 und möglicherweise ein Student, daher ist die Person meist nicht durch eine andere Regelung versichert.
Wie auch immer, diejenigen, die keinen Krankenversicherungsschutz haben, benötigen ein Visum für eine Reise in die Schengen Region und dafür eine Reisekrankenversicherung. Click here to read more.. »
Wann schützt eine Reiserücktrittsversicherung?
Immer dann wenn ein gebuchter Urlaub aus bestimmten Gründen nicht antreten können, kommt die Reiserücktrittsversicherung für entstehende Stornierungsgebühren abzüglich eines vereinbarten Selbstbehaltes der Reise auf.
Versichert sind in der Regel wenn die versicherte Person oder eine Risikoperson von einem der nachstehenden versicherten Ereignisse betroffen wird,
b) bei Buchung der versicherten Reise mit Eintritt dieses Ereignisses nicht zu rechnen war,
c) die Stornierung aufgrund dieses Ereignisses erfolgte und
d) der versicherten Person die planmäßige Durchführung der Reise deshalb nicht zumutbar ist.
2. Versicherte Ereignisse sind
a) Tod;
b) schwere Unfallverletzung;
c) unerwartete schwere Erkrankung;
d) Schwangerschaft;
e) Impfunverträglichkeit;
g) Schaden am Eigentum durch Feuer, Elementarereignisse oder Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich oder die Anwesenheit der versicherten Person bzw. einer mitreisenden Risikoperson zur Schadensfeststellung erforderlich ist;
Zusätzlich sind bei einigen Gesellschaften noch abgesichert:
Der Arbeitsplatzverlust, die Wiederholung von Prüfungen, der Bruch einer Prothese und andere Gründe. Click here to read more.. »