Immer dann wenn ein gebuchter Urlaub aus bestimmten Gründen nicht antreten können, kommt die Reiserücktrittsversicherung für entstehende Stornierungsgebühren abzüglich eines vereinbarten Selbstbehaltes der Reise auf.
Versichert sind in der Regel wenn die versicherte Person oder eine Risikoperson von einem der nachstehenden versicherten Ereignisse betroffen wird,
b) bei Buchung der versicherten Reise mit Eintritt dieses Ereignisses nicht zu rechnen war,
c) die Stornierung aufgrund dieses Ereignisses erfolgte und
d) der versicherten Person die planmäßige Durchführung der Reise deshalb nicht zumutbar ist.
2. Versicherte Ereignisse sind
a) Tod;
b) schwere Unfallverletzung;
c) unerwartete schwere Erkrankung;
d) Schwangerschaft;
e) Impfunverträglichkeit;
g) Schaden am Eigentum durch Feuer, Elementarereignisse oder Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich oder die Anwesenheit der versicherten Person bzw. einer mitreisenden Risikoperson zur Schadensfeststellung erforderlich ist;
Zusätzlich sind bei einigen Gesellschaften noch abgesichert:
Der Arbeitsplatzverlust, die Wiederholung von Prüfungen, der Bruch einer Prothese und andere Gründe. Click here to read more.. »